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Barrierefreies Design, Barrierefreie Website, barrierfreie PDF erstellen von Designagentur Hamburg

Barrierefreies Design – Chancen und Pflichten

Barrierefreies Design – Chancen und Pflichten

Wer bereits heute den Weg der Barrierefreiheit beschreitet, erkennt den enormen Wert einer inklusiven Gestaltung. Unternehmen, die ihre Websites und Dokumente barrierefrei gestalten, erschließen sich nicht nur einen größeren Nutzerkreis, sondern demonstrieren auch soziale Verantwortung und Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen einer vielfältigen Gesellschaft. Dieser inklusive Ansatz wird zunehmend zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil in einer digitalisierten Welt, in der Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit über barrierefreie Inhalte immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Die Sinnhaftigkeit barrierefreier Dokumente liegt auf der Hand: Eine barrierefreie Gestaltung gewährleistet, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen die Informationen ohne Hindernisse nutzen können. Das betrifft nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sondern auch solche mit Seh- oder Hörproblemen sowie kognitiven Beeinträchtigungen. Wer auf barrierefreies Design achtet, achtet auf Teilhabe möglichst vieler Menschen und vermeidet Ausgrenzung. Gutes Design hatte schon immer zum Ziel, gut verständlich, leicht erfassbar, gut lesbar und strukturiert Inhalte und Informationen aufzubereiten. Doch echtes barrierefreies Design geht noch einen Schritt weiter.

Was genau bedeutet barrierefreies Design? Und wieso ist dieses Thema so aktuell?

Im Juni 2025 wird  das »Barrierefreiheitsstärkungsgesetz« inkraft treten. Doch bereits jetzt  gibt es einige Bestimmungen, die Unternehmen zur Berücksichtigung von Barrierefreiheit verpflichteten. Öffentliche Stellen, wie Behörden und Universitäten, sind gemäß des Behindertengleich-stellungsgesetzes (BGG) dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies gilt ebenso für Unternehmen des Bundes.

Mit dem neuen Gesetz wird der Anwendungsbereich jedoch erheblich erweitert. Künftig sind nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch Unternehmen aus dem privaten Sektor dazu verpflichtet, barrierefreie Dokumente und Websites anzubieten. Diese umfassende Regelung zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit als Grundprinzip der Informationsgesellschaft zu etablieren.

Barrierefreie Dokumente im Fokus des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, als Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht, stellt einen Meilenstein für die Zugänglichkeit von Informationen dar. Insbesondere die Erstellung von barrierefreien Dokumenten, wie PDF-Dateien und Websites, wird durch dieses Gesetz maßgeblich vorangetrieben. Mit dem Inkrafttreten am 28. Juni 2025 werden deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anzubieten.

Die Norm EN 301 549 spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie das Vorgehen beschreibt, um sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen des European Accessibility Act entsprechen. Diese Norm legt den Grundstein für die Erstellung von barrierefreien Dokumenten und nimmt insbesondere Bezug auf den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA.

Was muss ich beachten, wenn ich barrierefreies Design umsetzen will?

  • Klare Struktur und Lesbarkeit:
    Dokumente sollten eine klare Struktur aufweisen, um die Navigation für Screenreader zu erleichtern.
  • Schriftarten und -größen sollten gut lesbar sein und ausreichender Kontrast ist wichtig, um Texte für Menschen mit Sehschwächen zugänglich zu machen.
  • Alternative Texte für Medieninhalte:
    Bilder und Grafiken sollten mit alternativen Texten versehen werden, um Menschen mit Sehbehinderungen eine adäquate Beschreibung des visuellen Inhalts zu bieten.
  • Multimediale Inhalte mit Untertiteln und Transkriptionen:
    Videos sollten Untertitel enthalten, um Gehörlosen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
  • Audioinhalte müssen Transkriptionen bereitstellen, um sie für Menschen mit Hörproblemen zugänglich zu machen.
  • Interaktive Elemente und Navigation:
    Formulare und interaktive Elemente müssen so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern erkannt und richtig interpretiert werden können.
    Die Navigation sollte einfach und verständlich sein, um Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eine problemlose Nutzung zu ermöglichen.

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der Norm EN 301 549 erfordert somit nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein bewusstes Design, das die Vielfalt der Nutzerbedürfnisse berücksichtigt. Die Erstellung barrierefreier Medien ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Welt, die allen Bürgern gleichermaßen Teilhabe ermöglicht. Unternehmen, die diese Prinzipien konsequent umsetzen, tragen nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern setzen auch ein Zeichen für soziale Verantwortung und Offenheit.

Unsere Designagentur Hamburg unterstützt Sie bei barrierefreiem Design: der Erstellung barrierefreier Websites oder barrierefreier PDF Dokumente für Ihre Websites, barrierefreie Videos oder sonstige Medien. Sprechen Sie uns an.

 

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