Unsere AGB
Geschäftsbedingungen {AGB) deerns & jungs design Agentur Hamburg und Köln, Stand: 06.2020
1. Geltung
1.1 deerns &jungs design Agentur Hamburg, Ilka Zentgraf, erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch deerns & jungs design Agentur im Voraus bestätigt wurde.
2. Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit
2.1 Alle Angebote verstehen sich als freibleibend.
2.2 Der Vertag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande oder mit erster Erfüllungshandlung durch deerns &jungs design Agentur Hamburg und Design Agentur Köln bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden von Seiten deerns & jungs design Agentur bedarf.
2.3 Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Designleistung.
3. Vertragsgrundlagen, Basisdaten
3.1 Sofern deerns und jungs Design Agentur ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlage.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich darzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung von deerns & jungs Design Agentur Hamburg oder Design Agentur Köln wirksam.
4. Urheberschutz und Nutzungsrechte
4.1 Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten – nicht von Eigentumsrechten – an den Werkleistungen gerichtet ist. Das Urheberrecht bleibt bei deerns & jungs Design Agentur Hamburg oder deerns & jungs Design Agentur Köln.
4.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen des Gestalters durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach§ 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
4.3 deerns & jungs design Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Werke von deerns & jungs design Agentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart/Zweck/den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
4.4 Nutzungen, die über das vereinbarte Produktionsziel hinausgehen – wie Mehrfachnutzungen (z.B. f. andere Projekte) oder Nutzung durch Dritte be-dürfen der Einwilligung von deerns & jungs design und sind honorarpflichtig.
4.5 Das Design oder Elemente/Gestaltungsmerkmale hieraus dürfen auf andere Gegenstände als das vertraglich Vereinbarte nur mit Einverständnis von deerns & jungs design übertragen werden. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt deerns & jungs, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.6 Eine Weitergabe eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Zustimmung und ist honorarpflichtig.
4.7 Über den Umfang der Nutzung steht deerns &jungs design ein Auskunftsanspruch zu.
4.8 deerns & jungs design hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt deerns & jungs design zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
5. Preise und Zahlung
5.1 Die Gesamtvergütung für die Leistung von deerns & jungs design errechnet sich aus folgenden Teilvergütungen:
- der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen und/oder Fotografien
- der Vergütung für die Herstellung von Reinzeichnungen zuzüglich Neben-/Materiakosten
- der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten
Müssen Bildwerke angekauft werden, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preise in Angeboten sind immer Nettopreise und verstehen sich zuzüglich 7% oder 19% gesetzlicher MwSt.
5.2 Für die Berechnung der einzelnen Teilvergütungen sind folgende Faktoren maßgeblich:
- Art und Umfang der von deerns und jungs design Agentur erbrachten Leistung
- Nutzung (Umfang, Art, Dauer, Gebiet) dieser Leistung durch den Auftraggeber.
5.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist deerns & jungs design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
5.4 Ist kein Honorar vereinbart worden, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen der Allianz Deutscher Designer (SDSt/AGD) übliche Vergütung als vereinbart.
5.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die deerns & jungs design Agentur Hamburg oder Deerns und Jungs Design Agentur Köln für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig.
5.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar.
5.7 Die Honorare sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abge-nommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Die Rechnungstellung erfolgt über die Hälfte des Gesamtbetrages nach der ersten Präsentation, die zweite Hälfte wird nach Fertigstellung des Auftrags unsererseits fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann deerns &jungs design Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Erfordert der Auftrag hohe finanzielle Vorleistungen seitens deerns & jungs Design Agentur, so sind ebenfalls angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
5.8 Die Vergütung für fortlaufende Leistungen stellt deerns & jungs design Agentur monatlich in Rechnung.
5.9 deerns und jungs Design Agentur ist berechtigt, Stundensätze jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Erteilte Angebote behalten 6 Wochen ihre Gültigkeit.
5.10 Bei Zahlungsverzug kann deerns & jungs Design Agentur Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
6. Sonder,- und Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische Änderungen und sonstige Textänderungen sowie andere Zusatzleistungen die nicht ausdrücklich über das Angebot abgedeckt sind werden nach Zeitaufwand/ Stundensatz gesondert berechnet.
6.2 Auslagen für die im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehenden technischen Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischen-Reproduktionen und -aufnahmen, Satz, Druck) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt deerns & jungs Design Agentur im Namen des Auftraggebers/Verwerters und auf dessen Rechnung vor.
6.4 Soweit deerns & jungs Design notwendige Fremdleistungen (wie z.B. Druckaufträge, Fotografie, Videografie, Kurierfahrten) im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber / Verwerter deerns & jungs Design Agentur von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
6.6 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. Abgerechnet werden: eigener Pkw, andere Verkehrsmittel, Übernachtung, Reisespesen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber hat deerns & jungs Design Agentur unaufgefordert alle notwendigen Informationen über die Ziele und Prioritäten in Bezug auf das zu gestaltende Produkt zu erteilen. Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist deerns & jungs Design Agentur nur insoweit verpflichtet, als eine solche Überprüfungspflicht schriftlich vereinbart wurde.
7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller deerns & jungs Design Agentur übergebenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) berechtigt ist. Sollte er nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber deerns & jungs design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8. Korrektur, Abnahme und Produktionsüberwachung
8.1 deerns und jungs Design Agentur ist berechtigt, im Interesse und auf Rechnung des Auftraggebers vor Produktionsbeginn Korrekturmuster erstellen zu lassen.
8.2 Jede Leistungsphase wird gesondert abgenommen. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht widersprochen wird.
8.3 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden zu vertreten ist, nicht zustandekommt, gilt die vertragliche Leistung von deerns & jungs Design Agentur mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Davon abgesehen gilt die vertragliche Leistung spätestens 14 Tage nach Übergabe als erbracht, sofern der Kunde keine Nachbesserung fordert.
8.4 Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden.
8.5 Die Produktion wird von deerns & jungs design auf Wunsch überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist deerns & jungs Design Agentur ermächtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
9. Inhalte von Internetseiten
9.1 Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
9.2 deerns & jungs Design Agentur unterliegt diesbezüglich keiner Überprüfungspflicht. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er keinerlei pornographische oder verfassungsfeindliche Inhalte auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht.
9.3 deerns & jungs Design Agentur übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz in Bezug auf zukünftige Browser u. Plug-ln Versionen, es sei denn, deerns & jungs Design Agentur kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet deerns & jungs design nur bei Vorsatz.
10. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
10.1 An den Arbeiten des Gestalters werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird im Allgemeinen nicht übertragen (s. auch unter 1.1).
10.2 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleibt das gelieferte Produkt Eigentum von deerns & jungs Design Agentur. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann deerns & jungs Design Agentur, unbeschadet sonstiger Rechte, das gelieferte Produkt zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen. Vorher kündigt deerns & jungs Design dies dem Kunden an und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Begleichung der offenen Rechnung.
10.3 deerns & jungs Design Agentur ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat deerns & jungs Designagentur dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung geändert werden.
11. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
11.1 deerns & jungs Design Agentur Hamburg und deerns & Jungs Design Agentur Köln verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. deerns & jungs Designagentur haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
11.2 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren. Fehler sind schriftlich zu melden. Der Kunde hat deerns & jungs Designagentur bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
11.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht durch deerns & jungs Design Agentur durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. deerns & jungs Designagentur haftet nicht für Probleme, die durch fehlerhafte oder zukünftige Installationen von serverseitigen Programmen entstehen.
11.4 deerns & jungs Designagentur haftet nur für Schäden, die von deerns & jungs Designagentur grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. deerns & jungs Designagentur haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung im Angebot ausdrücklich aufgeführt ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
11.5 Soweit deerns & jungs Designagentur auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet deerns & jungs Designagentur nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. deerns & jungs Design Agentur verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet deerns & jungs Designagentur für die Erfüllungsgehilfen nicht.
11.6 Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten wird von deerns & jungs Designagentur nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
11.7 Mit der Genehmigung der Arbeiten durch den Auftraggeber/Verwerter übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung für deerns & jungs Design Agentur.
11.8 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an deerns & jungs Designagentur, stellt er deerns & jungs Designagentur von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von deerns & jungs Designagentur nicht ausgeschlossen.
11.9 Die Daten werden bei deerns & jungs Designagentur ohne Gewährleistungspflicht für maximal 2 Jahre archiviert.
12. Kündigungsrecht
12.1 Beide Parteien können bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertag kündigen. deerns und jungs Design Agentur behält sich vor, ein Ausfallhonorar für Vertragsrücktritte/Abbrüche zu berechnen.
12.2 Kündigt der Auftraggeber, so ist deerns & jungs Designagentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistung zu verlangen.
12.3 Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von deerns & jungs Designagentur gefertigten ldeenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen und sonstigen Modelle sind deerns & jungs Designagentur unverzüglich zurückzugeben.
13. Belegexemplare
13.1 Von allen vervielfältigten Werken überlässt der Auftraggeber deerns & jungs Designagentur mindestens 10 einwandfreie Belegexemplare. deerns & jungs Design Agentur darf diese im Rahmen der Eigenwerbung verwenden. deerns & jungs Designagentur behält sich das Recht vor, die Gestaltungsarbeit in angemessener Art für Eigenwerbung (auf der Corporate Website, in den eigenen Social Media-Kanälen und in gedruckter Form) zu publizieren, namentlich in Fachartikeln, Büchern, bei Wettbewerben, auf Instagram, facebook, linkedin oder auf der Website www.duj-design.de.
Im Impressum muss deerns & jungs Designagentur als Urheber des grafischen Konzeptes/Entwurfes/Programmierung erwähnt sein.
14. Referenz
14.1 deerns & jungs Designagentur hat das Recht, geleistete Tätigkeiten und erstellte Entwürfe auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Kunden ohne besonderes Einverständnis des Kunden als Referenz auf der Internetseite www.duj-design.de aufzuführen, im Printbereich, in Magazinen und auf den eigenen Social Media Kanälen zur Eigenwerbung zu verwenden.
15. Erfüllungsort
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Hauptsitz von deerns & jungs Design Agentur: Hamburg
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Änderungen/Ergänzungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.
16.2 Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacks-mustergesetzes.
16.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen oder zu ergänzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt oder die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.